Über die Kanzlei
Seit der Eröffnung der Kanzlei am 1.11.1996 beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Wirtschafts- und allgemeinen Zivilrechts mit besonderen Schwerpunkten im Arbeits- und Baurecht:
Über die Kanzlei
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Seit der Eröffnung der Kanzlei am 1.11.1996 beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Wirtschafts- und allgemeinen Zivilrechts mit besonderen Schwerpunkten im Arbeits- und Baurecht:
Ein weiterer Schwerpunkt im öffentlichen Recht rundet unser Leistungsprofil ab, um damit eine möglichst umfassende Betreuung unserer Mandanten zu gewährleisten.
Zu ihnen zählen Versicherungsgesellschaften, Betriebe der Ernährungsindustrie, Brauereien, Softwareunternehmen, Behörden, Handwerksbetriebe, Landwirte, Bauherrn, Architekten, Ingenieure und selbstverständlich Privatpersonen.
Wir verfügen über eine ausgeprägte Dienstleistungs-Bereitschaft und stellen auch qualitativ hohe Anforderungen.
Hierbei werden wir durch weitere juristische Mitarbeiter, moderne Kommunikationsmittel, eine gut ausgestattete Bibliothek sowie durch juristische Recherche über das Internet (Jurion) unterstützt. Regelmäßige Fortbildung ist für uns ebenso selbstverständlich.
Ihrem Anliegen werden wir uns so schnell, so konsequent und so effektiv wie möglich zuwenden. Allein Ihr Erfolg liegt uns am Herzen. Deshalb sollen Sie mit uns nicht nur zufrieden sein. Sie sollten schon begeistert sein!
Wenn Sie Fragen haben oder mehr über unsere Kanzlei erfahren möchten, dann rufen Sie uns gern an: 0385 / 73 21 76 oder stellen Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Hier finden Sie aktuelle Rechtsprechung zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht:
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Dr. Peter Kramer
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
AvD-Vertrauensanwalt


Wichard von Schöning
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DR. KRAMER & KOLLEGEN
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Demmlerplatz 5, 19053 Schwerin
Telefon: 0385/ 73 21 76
Fax: 0385/ 79 71 77
E-Mail: info@kramer-kanzlei.de
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